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1 Jahr DSGVO
Ein Jahr nach dem Beschluss, noch immer eine Challenge?
Seit dem 25. Mai 2018, also knapp ein Jahr, ist die Datenschutzverordnung (DSGVO) nun im europäischen Raum rechtskräftig. Unternehmen wurden durch die neuen Vorgaben dazu gezwungen, umzudenken und neue Strategien zu entwickeln. Eigentlich sollte der Zeitraum eines Jahres für eine Umsetzung der neuen Rahmenbedingungen ausreichend sein. Trotzdem drohen zahlreichen Unternehmen Abmahnungen und empfindliche Bußgelder, da sie die Vorgaben der DSGVO in ihrem Leadmanagement und E-Mail Marketing nicht einhalten. Die Unternehmensberatung absolit veröffentlichte eine Studie zum Thema E-Mail-Marketing Benchmarks, die angibt, dass noch immer 18,3 Prozent der über 5000 befragten Unternehmen ohne Double-Opt-in arbeiten. Die Transparenz der Datennutzung lässt ebenfalls in fast 40 Prozent der Unternehmen zu wünschen übrig.
Bitkom erklärt in einer Stellungnahme, dass die Umstrukturierung von Prozessen wie Opt-out und Opt-in in einigen Unternehmen mehr Zeit in Anspruch nehmen als von den Behörden angenommen. Der Branchenverband der Informations- und Telekommunikationsbranche ruft diesbezüglich zu einem strukturierten und umfassenden Dialog zwischen der Wirtschaft und den Verbänden auf.
Anfang Mai 2019 wurden, nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters, 51 großangelegte Untersuchungen zu möglichen Datenschutzverstößen in die Wege geleitet. Unter den betroffenen Unternehmen befinden sich auch große IT-Konzerne wie LinkedIn, Apple, Twitter sowie Facebook und dessen Tochterunternehmen. Bei schwerwiegenden Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von vier Prozent des jährlichen Umsatzes, was für die genannten Konzerne mehrere Milliarden Euro bedeutet.
Die DSGVO sollte nicht als Hindernis gesehen werden, sondern vielmehr als Anlass, sich Richtung Zukunft auszurichten. Außerdem sind die mit den Anforderungen verbundenen Änderungen kostensparend und erhöhen die Datenqualität.
Haben Sie in Bezug auf die DSGVO-Vorgaben an alles gedacht?
Die DSGVO verlangt von Ihnen:
- Ein angepasstes Impressum
- Datensparsamkeit
- Eingeführte DSGVO-konforme Einwilligungsprozesse
- Aktualisierte Datenschutzerklärungen
- Nachvollziehbare Datenverarbeitungsprozesse
- Nachvollziehbarer Umgang mit veralteten Daten
- Eindeutige Trackingeinwilligungen
Lesen Sie hier unsere umfassende DSGVO-Checkliste und überprüfen Sie, ob Sie alle Aspekte der DSGVO berücksichtigt haben.
Das Recht auf Datenauskunft und der Überblick über die Daten stellen viele Unternehmen vor Herausforderungen. Derartige Funktionen sind in den meisten herkömmlichen Datenmanagementsystemen nicht integriert.
ProCampaign® bietet seinen Nutzern nicht nur einen umfassenden Überblick auf die gespeicherten Daten, sondern außerdem eine Exportfunktion, die die Datenauskunft mit nur einem Klick ermöglicht.
Mehr Informationen wie ProCampaign® Ihnen bei der Einhaltung der DSGVO helfen kann, erfahren Sie hier.
ProCampaign ist für LLOYD ein umfassendes E-Mail-Marketing-Tool, das mit den Lösungen der „großen Player“ am Markt gewiss mithalten kann und zudem Weitblick auf der Verknüpfung der Online-Welt mit dem stationären Handel präsentiert.
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