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Artikel 10 DSGVO
Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 darf nur unter behördlicher Aufsicht vorgenommen werden oder wenn dies nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, das geeignete Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen vorsieht, zulässig ist. Ein umfassendes Register der strafrechtlichen Verurteilungen darf nur unter behördlicher Aufsicht geführt werden.
ProCampaign ist für LLOYD ein umfassendes E-Mail-Marketing-Tool, das mit den Lösungen der „großen Player“ am Markt gewiss mithalten kann und zudem Weitblick auf der Verknüpfung der Online-Welt mit dem stationären Handel präsentiert.
Christin Susann Bugrahan, Online Marketing Managerin LLOYD Shoes
ProCampaign stellt erneut unter Beweis, dass ein datenschutzkonformer Einsatz von CRM-Systemen möglich ist.
Sebastian Meissner, Leiter EuroPriSe-Zertifizierungsstelle